Die Hauswirtschaftliche Familienbetreuerin wird qualifiziert, Pflegebedürftige bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens zu unterstützen und bei Bedarf die Pflege selbständig zu übernehmen. Dazu gehören die Grund- und Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung. Hauswirtschaftliche Familienbetreuerinnen sind als „geeignete Pflegekräfte“ im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes anerkannt (§ 113 Sozialgesetzbuch XI).
Kontaktperson: Christine Euchner